Hallo zusammen,
viele von uns betreiben so genannte Drohnen, offiziell als "UAS" (Unmanned Aircraft System) bezeichnet.
Die EU hat hierzu vor einiger Zeit eine Reihe von neuen gesetzlichen Regelungen erlassen, die soweit sie die Betreiber und/oder Piloten der Drohnen betreffen, in den letzten Wochen endgültig in Kraft getreten sind.
Ohne hier zu sehr ins Detail gehen zu wollen (Fragen beantworte ich natürlich gerne), bedeutet das für die Besitzer von Drohnen einige Veränderungen.
Hierzu zählen (teilweise erhebliche!) Beschränkungen für den Betrieb bereits vorhandener Drohnen, unter gewissen Voraussetzungen Registrierungspflichten, sowie die Verpflichtung ab einer bestimmten Drohnengröße einen "Nachweis für Fernpiloten" (A1/A3) mit zu führen, bzw. einen Drohnenführerschein (A2) zu erwerben und mit zu führen.
Der "Nachweis für Fernpiloten" kann Online beim LBA erworben werden.
Die Schulungsunterlagen kann man sich dort durchlesen, bzw. teilweise als kleine Filmchen ansehen, und dann, nach bestehen eines Probetests, sich für den richtigen Test (alles Multiple Choice) anmelden, und diesen dann auch sofort dort machen.
Das Ganze ist recht gut zu schaffen, und sollte normalerweise keine Hürde darstellen.
Wichtig zu wissen, derzeit ist der Test beim LBA noch kostenfrei, da hier die dafür vorgesehene Gebührenordnung wohl noch nicht (endgültig?) verabschiedet wurde.
Gerüchteweise soll der Test aber in Zukunft eine Gebühr von 50€ kosten.
Wer den Test also jetzt noch macht, ist zum "Saisonstart" mit den ggfls. nötigen Papieren gerüstet, spart sich die Gebühr, und muss sich keine Sorgen bei einer Kontrolle machen, dass er ohne die notwendigen Unterlagen dasteht, und dann möglicherweise empfindlich hierfür bestraft werden könnte.
Wer auf eine ZUP angewiesen ist, oder eine Lizenz für die "bemannte Luftfahrt" besitzt, oder irgendwann erwerben will, sollte solche Unannehmlichkeiten auf jeden Fall vermeiden!
Der Link zum LBA.